Modul 4: Ausbildung zum VHT-Ausbilder*in/Supervisor*in

Ziele

Ziel der Qualifizierung in Modul 4 ist es, die Fähigkeit zu erwerben, qualifizierte Ausbildungen nach den jeweils aktuellen SPIN-Standards für die Module 1 – 3 durchzuführen.

Dazu erwirbt bzw. vertieft die Kandidat*in:

  • ihre persönliche Kompetenz, Ausbildungsteilnehmer*innen empathisch, verantwortungs- und rollenbewusst durch die Ausbildung zu begleiten
  • die Wahrnehmungskompetenz, Videobilder und Entwicklungsprozesse präzise und ressourcenorientiert zu analysieren sowie die Sicherheit, Bildsequenzen schnell zu erfassen
  • die Reflexionskompetenz, die eigene Entwicklung, die der Ausbildungsteilnehmer*innen und die Wechselwirkung wahrzunehmen und ihr Handeln entsprechend anzupassen
  • die Handlungskompetenz, für ihre Ausbildungsteilnehmer*innen eine fachlich und organisatorisch gut strukturierte Ausbildung zu gestalten

Voraussetzungen

Die Kandidat*in war nach erfolgreichem Abschluss des Ausbildungsmoduls 3 mindestens 1 Jahr als VHT-Coach tätig, hat 6 Prozesse3 erfolgreich bearbeitet und in dieser Zeit in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Erfahrungen mit der Methode gesammelt.
Sie ist Mitglied in einem SPIN-Regionalverband, der dem Bundesverband der SPIN-DGVB angeschlossen ist.
Die Kandidat*in legt eine schriftliche Empfehlung von einem Gremium bestehend aus ihrer Ausbilder*in im Modul 3 und zwei weiteren anerkannten SPIN-Ausbilder*innen vor. Die Empfehlungen sind gemäß dem "Formblatt für Empfehlungen" des Bundesverbandes der SPIN-DGVB zu verfassen.
Die Kandidat*in führt den kontinuierlichen Nachweis über erhaltene Supervisionen entsprechend der SPIN-DGVB Qualitätssicherung (3 Supervisionen pro Jahr, zumindest im Jahr vor Beginn der Ausbildung). Zwei dieser Supervisionen sollten möglichst bei einer Supervisor*in realisiert werden, die nicht an der Ausbildung zum VHT-Coach beteiligt war.
Die Kandidat*in weist die Teilnahme an SPIN-Fortbildungen (Train the Trainers, Fachtagungen, etc.) mit Teilnahmebescheinigungen nach.

Die vorläufige Ausbildungsberechtigung

Sind die unter Kapitel 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, kann der Vorstand des SPIN-DGVB Bundesverbandes auf Antrag eine vorläufige Ausbildungsberechtigung erteilen.
Die Kandidat*in schließt einen Vertrag mit dem SPIN-DGVB Bundesverband über die Ausbildung und Zertifizierung ab.
Über die Masterclass-Supervisionen schließt die Kandidat*in einen gesonderten Vertrag mit einer von SPIN Deutschland e. V. anerkannten Masterclass-Ausbilder*in ab. Der Vertrag wird in Kopie an den BV gesandt.
Diese Masterclass-Ausbilder*in begleitet den Ausbildungsprozess verantwortlich und nimmt an der Zertifizierung teil.

Die Ausbildung

Im Rahmen der Ausbildung führt die Kandidat*in eigene Ausbildungsprojekte durch. Die Ausbildungsprojekte umfassen insgesamt mindestens 120 Supervisionen. In diesem Rahmen müssen mindestens zwei Teilnehmer*innen erfolgreich bis zur Zertifizierung als VHT-Coach geführt werden. Insgesamt umfasst die Ausbildung 616 Stunden.

1. Die Co-Leitung

Zu Beginn der Ausbildung beteiligt sich die Kandidat*in als Co-Leiter*in an einen VHT-Basiskurs.
Während der Ausbildung hospitiert die Kandidat*in an jeweils zwei Supervisionssitzungen bei zwei anerkannten VHT-Ausbildern*innen.

2. Die Supervision

Im Verlauf der Ausbildung nimmt die Kandidat*in 30 Supervisionssitzungen à 60 Minuten bei mindestens zwei von SPIN-DGVB anerkannten VHT-Masterclass- Ausbilder*innen.
Die gewählte, verantwortliche VHT-Masterclass-Ausbilder*in begleitet den Ausbildungsprozess und führt mindestens 20 der Supervisionsstunden durch. Die Supervisionen können zusammengelegt werden, es müssen jedoch mindestens 12 Termine stattfinden.
Weiterhin berät sie die Kandidat*in in Bezug auf Supervisionen bei anderen nationalen und internationalen VHT-Masterclass-Ausbilder*innen. Vor- und Nachbereitungen der Theorie-Praxis-Seminare (TPS) und Implementationsberatung sind im Umfang von 5 SV darin enthalten.

3. Die Aufgaben

Die Kandidat*in nimmt ihre Ausbildungstätigkeit auf Video auf. Die Aufnahmen stellt sie der jeweiligen Masterclass-Ausbilder*in vor. Im Laufe der Ausbildungszeit nimmt die Kandidat*in an mindestens zwei VHTFachtagungen oder VHT-Fachveranstaltungen u. ä. teil. Die Teilnahmebescheinigungen sind im Studienbuch abzuheften.
Die Kandidat*in verpflichtet sich, während der Ausbildungszeit weiterhin mit mindestens einem VHT-Prozess aktiv tätig zu sein. Die Kandidat*in hält im Zeitraum der Ausbildung mindestens drei Workshops oder Vorträge zur Methode.
Die Kandidat*in nimmt an den von SPIN durchgeführten Ausbilderqualitätszirkeln (AQZ) teil und arbeitet aktiv in ihnen mit.
Die Kandidat*in arbeitet im Zeitraum der Ausbildung viermal in einer Intervisionsgruppe von Ausbilder*innen in Ausbildung.

4. Die Dokumentation

Alle Ausbildungsschritte werden von der Kandidat*in im Studienbuch dokumentiert. Das Studienbuch muss am Ende der Ausbildung vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.

Abschluss

Nach Abschluss des Ausbildungsprozesses findet eine zweistündige Zertifizierung statt. Diese erfolgt durch zwei Mitglieder der Zertifizierungskommission des SPIN-DGVB Bundesverbandes.

Zur Zertifizierung legt der/die Kandidat*in vor:

  • das Studienbuch
  • eine schriftliche Dokumentation des Ausbildungsprozesses
  • eine ca. 20-seitige schriftliche Arbeit zu einem VHT-Thema
  • einen Videozusammenschnitt mit Ausschnitten aus dem Ausbildungsprozess
    Dieser soll deutlich machen, dass die Kandidatin die videobasierte Beratungsarbeit beherrscht und in der Lage ist, Ausbildungsprozesse im Sinne der VHT-Methode zu organisieren.
    Er soll maximal 30 Minuten umfassen und folgende Themen behandeln:
    • die Entwicklung einer Ausbildungskandidat*in
    • die Entwicklung eines Ausbildungsprojekts
    • die eigene Entwicklung als Ausbilder*in
    • die Durchführung eines Theorie-Praxis-Seminars
    • eigene Schwerpunkte während der Ausbildung

Die SPIN-Qualitätssicherung

Mit dem Erhalt des Zertifikats verpflichtet sich die Ausbilder*in, sich entsprechend den Vorgaben zur Qualitätssicherung des SPIN-DGVB Bundesverbandes weiter zu qualifizieren. Der Nachweis über die Qualifizierungsmaßnahmen ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres an die Geschäftsstelle des Bundesverbandes zu senden.

zurück