Modul 5: Ausbildung zum/zur VHT-Masterclass*in/Supervisor*in

Verfahren

Die Ausbildungskommission schlägt dem Vorstand des Bundesverbandes geeignete Kandidat*innen vor. Der Vorstand setzt ein Gremium ein, das die Kandidat*innen auf ihre fachliche und persönliche Eignung prüft. Das Zertifikat wird durch den Bundesvorstand vergeben.

Voraussetzungen

  • Vielseitige und langjährige Erfahrung als VHT-Coach mit unterschiedlichen Zielgruppen
  • Ausbildung von VHT- Coaches aus unterschiedlichen Bereichen
  • Theoretische Auseinandersetzung mit der VHT-Methode in Form von Arbeitsmaterial und Veröffentlichungen
  • Arbeit an der Weiterentwicklung der VHT-Methode
  • Aktive Mitarbeit in einem SPIN-DGVB Landesverband
  • Zusätzlich erworbene Beratungskompetenz
  • Zusätzlich erworbene Kompetenzen in der Wissensvermittlung, Arbeit mit Gruppen etc. z. B. Lehrtätigkeit
  • Nachweis über den Erwerb aktueller fachlicher Kenntnisse
  • Nachweis der genommenen Supervisionen während der Tätigkeit als Ausbilder*in/Supervisor*in

Nachweis der Qualifikation

Der Nachweis der Qualifikation erfolgt durch Vorlage:

  • Einer schriftlichen Darstellung des eigenen Werdeganges mit Schwerpunkten der eigenen Entwicklung (Stärken, Lernpunkte, Grenzen) und des persönlichen Profils
  • Einer Darstellung der Motivation für die Masterclass-Zertifizierung
  • Eines Videozusammenschnittes mit Bildern aus Tätigkeitsbereichen, die die eigene Entwicklung und Qualifikation zeigen (ca.30 Min.)
  • Einer Aufstellung der verschiedenen Bereiche und Anzahl der darin ausgebildeten VHT-Fachkräfte
  • Eine Auflistung eventueller Veröffentlichungen zum Thema
  • Des Nachweises von Leitungstätigkeiten, Lehrtätigkeit etc.
  • Der Empfehlungen von 2 VHT-Masterclass-Ausbilder*innen, unabhängig von der eigenen Ausbilder*in
  • Des Nachweises der jährlichen SPIN-DGVB Qualitätssicherung

Die schriftlichen Nachweise werden an den Vorstand des Bundesverbandes gesandt. Der Vorstand überprüft die Unterlagen und setzt das Zertifizierungsgremium ein.

Der Bundesvorstand ist verantwortlich für die Terminierung der Zertifizierung und für die Einladung an die Zertifizierungskommission und die Kandidat*innen.

Die schriftlichen Nachweise werden den Zertifizierenden in Kopie rechtzeitig vor der Zertifizierung zugesandt.

Abschluss

Es findet eine zweistündige Zertifizierung durch eine vom Vorstand des Bundesverbandes der SPIN-DGVB eingesetzte Kommission statt. Die Kommission besteht aus der Masterclass-Ausbildern*in, einer Vertreter*in des Bundesverbandes sowie zwei Mitgliedern der Zertifizierungskommission der SPIN-DGVB.

Die Kommission verschafft sich in der Zertifizierung anhand der vorgelegten Bilder und Unterlagen und der Art ihrer Präsentation ein Bild über die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Kandidat*in, ihrer Sicherheit im Methodenkontext VHT und ihrer Identifikation mit der SPIN-DGVB.

Die Kommission entscheidet mit Mehrheitsbeschluss. Es wird ein Zertifikat "VHT-Masterclass–Ausbilder*in/Supervisor*in" durch den Vorstand des Bundesverbandes ausgegeben.

SPIN-Qualitätssicherung

Mit dem Erhalt des Zertifikats geht die Masterclass-Ausbilder*in die Verpflichtung ein, sich entsprechend den Vorgaben zur Qualitätssicherung des SPIN-DGVB Bundesverbandes weiter zu qualifizieren und aktiv an der Qualitätsentwicklung bei SPIN mitzuarbeiten.

Der Nachweis über die Qualifizierungsmaßnahmen ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres an die Geschäftsstelle des Bundesverbandes zu senden.

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